Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins am 25. März 2022

Liebe Mitglieder des Fördervereins,
hiermit laden wir euch fristgemäß zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 25. März 2022 um 18:00 Uhr ein. Die Mitgliederversammlung findet auf der Empore der PSK-Tennishalle statt. Die Teilnahme ist ausschließlich Mitgliedern des Fördervereins gestattet. Der Zutritt und eventuelle Maskenpflicht ergeben sich aus der am 25. März 2022 geltenden Corona-Verordnung. Wir werden euch darüber eine Woche vor der Veranstaltung informieren.

Agenda der Mitgliederversammlung

TOP0: Begrüßung Feststellung der satzungsgemäßen Einladung 
TOP1: Wahl des Schriftführers
TOP2: Rechenschaftsbericht des Vorstandes (Tätigkeitsbericht) 
TOP3: Kassenbericht 
TOP4: Antrag auf Entlastung des Vorstandes
TOP5: Wahl des Vorstandes für die kommenden zwei Jahre
Bisherige Kandidaten:
Manuela Briegert (Vorstand seit 2016)
Kerstin Lang (Vorstand seit 2020)
Tobias Lang (Vorstand seit 2020)
Weitere Kandidaten können sich bis zur Wahl auf der Mitgliederversammlung melden.

TOP6: Wahl des Kassenprüfers für die nächsten zwei Jahre
Bisheriger Kandidat: Daniel Balthasar
Weitere Kandidaten können sich bis zur Wahl auf der Mitgliederversammlung melden.

TOP7: Antrag 1 auf Satzungsänderung: Zweck des Fördervereins
Zur Abstimmung steht folgende Satzungsänderung:

Satzung vom 5. August 2016 Antrag auf Neufassung

§2 Zweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist:
# die Förderung des Sports
# die Förderung der Jugendhilfe sowie
# die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 AO.

Unterstützt wird der Jugendfußball (Bambini bis A-Jugend) im Post Südstadt Karlsruhe e.V.. Zusätzlich werden Kinder der Jugend-Fußballmannschaften (Bambini bis A-Jugend) des Post Südstadt Karlsruhe e.V. unterstützt.

§2 Zweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist:
# die Förderung des Sports
# die Förderung der Jugendhilfe sowie
# die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 AO.

Unterstützt wird der Jugendfußball (Bambini bis A-Jugend) im Post Südstadt Karlsruhe e.V.. Zusätzlich werden Kinder der Jugend-Fußballmannschaften (Bambini bis A-Jugend) des Post Südstadt Karlsruhe e.V. unterstützt. Des Weiteren werden auch jugendliche Schiedsrichter bis einschließlich 19 Jahre unterstützt.

TOP8: Antrag 2 auf Satzungsänderung: Verwirklichung des Satzungszweckes 
Zur Abstimmung steht folgende Satzungsänderung:

Satzung vom 5. August 2016 Antrag auf Neufassung

2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
# Finanzielle und materielle Unterstützung der Jugendmannschaften für Training & Spielbetrieb, Turnierteilnahme, Beschaffung von Sportgeräten und Vereinskleidung.
# Auf Antrag: finanzielle Unterstützung von Spielerinnen und Spielern bei der Beschaffung von Trainings- / Vereinskleidung und zur Teilnahme an Mannschafts-veranstaltungen, wenn sie dies aus finanziellen Gründen nicht können.
# Veranstaltung von Fußballturnieren.
# Sonstige Unterstützung der Spielerinnen und Spieler, zum Beispiel durch Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe.

 

2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Finanzielle und materielle Unterstützung der Jugendmannschaften für Training & Spielbetrieb, Turnierteilnahme, Beschaffung von Sportgeräten und Vereinskleidung.
# Finanzielle und materielle Unterstützung der jugendlichen Schiedsrichter:innen bis einschließlich 19 Jahre für Training, Spielbetrieb, Beschaffung von Sportgeräten und Vereinskleidung.
# Auf Antrag: finanzielle Unterstützung von Spielerinnen und Spielern bei der Beschaffung von Trainings- / Vereinskleidung und zur Teilnahme an Mannschafts-veranstaltungen, wenn sie dies aus finanziellen Gründen nicht können.
# Veranstaltung von Fußballturnieren.
# Veranstaltung von Fördertrainings
# Durchführung von Ferien-Camps
# Sonstige Unterstützung der Spielerinnen und Spieler, zum Beispiel durch Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe.

TOP9: Antrag 3 auf Satzungsänderung: Transparenz
Zur Abstimmung steht folgende Satzungsänderung:

Satzung vom 5. August 2016 Antrag auf Neufassung
§12 Transparenz
12.1 Über jede Verwendung der Mittel wird auf der Homepage des Fördervereins in anonymisierter Form, insbesondere unter Berücksichtigung des nachfolgenden Absatzes, berichtet. Die Veröffentlichung soll spätestens innerhalb von vier Wochen nach Mittelfluss erfolgen.
§12 Transparenz
12.1 Über jede Verwendung der Mittel wird auf der Homepage des Fördervereins in anonymisierter Form, insbesondere unter Berücksichtigung des nachfolgenden Absatzes, berichtet. Die Veröffentlichung soll spätestens innerhalb von acht Wochen nach Mittelfluss erfolgen.

TOP10: Sonstiges

Gemäß §9.3 unserer Satzung können weitere Tagesordnungspunkte in Schriftform bis drei Wochen vor der Mitgliederversammlung gestellt werden. Am einfachsten geht es per E-Mail an Vorstand@psk-jugendfussball.de 

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!
Mit  sportlichen Grüßen der Vorstand des Fördervereins:
Manuela Briegert – Kerstin Lang – Tobias Lang
Karlsruhe der 19. Januar 2022

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.