Alle zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung des PSK am 11.10.19

Wir brauchen eure Unterstützung! Für die Umsetzung des Kunstrasenprojektes ist die Zustimmung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2019 erforderlich. Stimmberechtigt sind alle PSK-Mitglieder, die am 11.10.19 mindestens 14 Jahre alt sind. Mit vollständiger Teilnahme der PSK-Fußballfamilie unterstreichen wir gegenüber Vorstand des PSK und den anderen Abteilungen die Wichtigkeit des Kunstrasenprojektes. Deshalb bitten wir auch die jüngeren Jahrgänge um Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

@ alle PSK-Fußballerinnen und PSK-Fußballer: Lasst uns den nächsten Meilenstein auf dem Weg zum Kunstrasen gemeinsam nehmen. Also alle Mädchen, Jungen, Damen und Herren auf zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung des PSK am 11.10.19.

Datum/Zeit: Freitag, 11. Oktober 2019 um 20:00 Uhr
Ort: Vereinsgaststätte „Zur Südstadt“, Ettlinger Allee 3, 76199 Karlsruhe

Die Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung sowie die Agenda findet ihr unten.

Wir sammeln weiter Spenden und suchen Sponsoren

Mit Stand 4.9.2019 haben wir 26.489,37€ auf der Spendenuhr. Dein Spendenkonto findest du hier https://psk-jugendfussball.de/kunstrasen.

Seit Juni steht an der PSK-Geschäftsstelle die Sponsorenwand. Hier haben Gewerbetreibende und Freiberufler die Chance das Kunstrasenprojekt zu unterstützen und sich zu präsentieren. Die kleine Tafel kostet 500,00€ und die große Tafel 1.000,00€. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Sprecht bitte befreundete Unternehmen an. Weitere Infos bei Enrico: eb@psk-jugendfussball.de oder 0173-3257520.

Kopie der satzungsgemäßen Einladung auf der Homepage des PS Karlsruhe

Gemäß §§ 10 Absatz 1d der Satzung des PSK wird hiermit zur Mitgliederversammlung am Freitag, 11. Oktober 2019 um 20:00 Uhr in die Vereinsgaststätte „Zur Südstadt“, Ettlinger Allee 3, eingeladen.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Vorstellung der Baumaßnahme (Kunstrasenplatz)
3. Finanzierung
4. Beschlussfassung

Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen gemäß § 12 Ziffer 3 der Satzung bis spätestens 27.09.2019 beim Vorstand eingereicht sein. Sie werden dann bis zur Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme durch die Mitglieder, im Vereinsheim, ausgehängt.

Der Vorstand des Post Südstadt Karlsruhe e.V.

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