Werden Sie Mitglied

Ihr Mitgliedsantrag © panthermedia.net /
Karsten Ehlers

Unterstützen Sie den Jugendfußball im Post Südstadt Karlsruhe e.V. und werden Sie Mitglied im Förderverein.
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Anzahl der Mitglieder:  40 (Stand 11.03.22)

Die häufigsten Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?
Jede natürliche (volljährige) und juristische Person kann Mitglied des Fördervereins werden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag und wie wird er erhoben?
Als Fördermitglied investieren Sie jährlich mindestens 24,00€ in die Förderung des Jugendfußballs. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts, wird immer die gesamte Jahresgebühr fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.

Darf ich mehr als den jährlichen Mitgliedsbeitrag investieren?
Klar. Sie können bereits mit dem Beitritt freiwillig eine höhere jährliche Unterstützung vereinbaren. Freiwillige Beiträge – die über den Mindestbeiträgen liegen – werden als Spenden anerkannt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierfür eine Spendenbescheinigung aus.
Natürlich können Sie auch jederzeit an den Verein spenden. Hier können Sie bequem online spenden.

Wieviel Zeit muss ich als Mitglied einbringen?
Den Umfang Ihres Engagement entscheiden Sie. Sie können sich in den Vorstand wählen lassen, die Kassenführung übernehmen oder gar Sponsoren akquirieren. Oder aber Sie unterstützen den Verein durch Ihren Mitgliedsbeitrag und / oder Ihre Spende, ohne Aufgaben im Verein zu übernehmen.

Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung!

Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie Teilnahme- und Stimm-Recht bei der Mitgliederversammlung.
Ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer außergewöhnlichen Mitgliederversammlung verlangen (Siehe Satzung §9.2).

Wie endet die Mitgliedschaft?
a) durch Austrittserklärung des Mitglieds in Textform zum Ende des Geschäftsjahres. Diese muss spätestens zum 31.10. des laufenden Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
b) durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung,
c) durch Tod des Mitglieds.

Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?
Nein. Gemäß §10b EStG können Sie den Mitgliedsbeitrag nicht steuerlich absetzen. Nur der Teil, der über den festgelegten Mitgliedsbeitrag von aktuell 24 € hinaus geht, zählt als Spende und ist abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierfür eine Spendenquittung aus.

Ihre Frage fehlt?
Dann schreiben Sie uns bitte ein E-Mail an: kontakt@psk-jugendfussball.de