Freistellungsbescheid für 2016 und 2017 vom Finanzamt erhalten

Das Finanzamt Karlsruhe hat unsere Einnahme-Überschussrechnung für 2016 & 2017 geprüft. Des Weiteren mussten für diesen Zeitraum einen Tätigkeitsbericht vorlegen.

Als Ergebnis der Prüfung wurde uns die Gemeinnützigkeit erneut bestätigt. Uns wurde bescheinigt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO dienen.

Die nächste Überprüfung findet 2021 durch das Finanzamt Karlsruhe statt.

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