Satzung an Vorgaben des Finanzamtes angepasst

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Wir haben eine Rückmeldung vom Finanzamt Karlsruhe erhalten. Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mussten wir die Satzung geringfügig anpassen.
Jetzt dürfen wir mit einer kurzfristigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit rechnen.
Die aktuelle Satzung finden Sie hier.

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