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Das Finanzamt Karlsruhe hat uns die Gemeinnützigkeit gemäß § 60a Abs. 1 AO bescheinigt.
Am 5. September geht der Vorstand zum Notar, um den Förderverein in das Vereinsregister einzutragen.
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Das Finanzamt Karlsruhe hat uns die Gemeinnützigkeit gemäß § 60a Abs. 1 AO bescheinigt.
Am 5. September geht der Vorstand zum Notar, um den Förderverein in das Vereinsregister einzutragen.