PSK-Fußball-Covid-Regeln auf einen Blick
Version 29 ab 23. Februar 2022
(verantwortlich für die Einhaltung der Regeln im Training/Spielbetrieb der entsprechende PSK-Trainer)
Ab dem 23. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe gemäß der Corona-Verordnung. Damit ist der 3G-Status – statt wie bisher der 2G-Status – ausreichend.
Spieler:innen Schiedsrichter:innen Trainer:innen (nur während der Sport-ausübung) |
Teilnahme nur mit 3G-Status (genesen, vollständig geimpft oder tagesaktueller Schnelltest) |
In geschlossenen Räume (Turnhalle, Kabinen, usw.) FFP2-Maskenpflicht, während des Sports darf Maske abgesetzt werden. |
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Zuschauer:innen |
Nur mit 3G Status gestattet (genesen, geimpft oder tagesaktueller negativer Schnelltest) |
Ansprechpartner PSK-Fußball |
Abteilungsleiter: Klaus Adam 0172.6186.110 ka@psk-fussball.de |
Ergänzende Hinweise |
# Genesenen oder Impfnachweise, bzw. Testnachweise müssen elektronisch (zum Beispiel: CovPassCheck-App) geprüft werden. Der Ausweis muss nicht kontrolliert werden, wenn die Person bereits bekannt ist. |
Grundlagen |
Corona-Verordnung des Landes BW |